Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Jankovic Hotellerie GbR, Gewerbering 6A, 85659 Forstern (nachfolgend "Hotel")
Stand: 27.08.2022
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Hotel und dem Gast über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren von dem Hotel erbrachten Zusatzleistungen.
1.2. AGB des Gastes finden keine Anwendung, außer das Hotel hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt. Individuelle Abreden zwischen dem Hotel und dem Gast haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Vertragsparteien schließen einen Beherbergungsvertrag ab. Durch den Vertrag verpflichtet sich das Hotel zur Überlassung des angemieteten Zimmers und zur Erbringung von gebuchten Zusatzleistungen. Der Gast verpflichtet sich zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises und zur Einhaltung seiner Pflichten als Gast.
2.2. Für die im Hotel oder über den Onlineshop des Hotels gekauften Gutscheine für die THERME ERDING gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der THERME ERDING. Das Hotel wird nicht Vertragspartei. In den Gutscheinpreisen sind keine zusätzlichen Gebühren der THERME ERDING enthalten. Diese sind vom Gast bei einem Besuch der Therme zusätzlich zu entrichten. Die Nutzung der Therme kann von einer vorherigen Reservierung abhängig gemacht werden.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation von Zimmern auf der Webseite des Hotels oder in Katalogen stellt noch kein rechtsverbindliches Angebot des Hotels dar. Erst die Reservierung durch den Gast ist ein verbindliches Vertragsangebot, welches vom Hotel angenommen werden kann. Der Vertrag kommt durch Übermittlung einer Reservierungsbestätigung des Hotels zustande.
3.2. Größe, Ausstattung und Preise der Zimmer ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung. Reservierungen beziehen sich jeweils auf eine bestimmte Zimmerkategorie, nicht auf ein bestimmtes Zimmer. Das Hotel weist dem Gast nach freiem Ermessen aus der jeweiligen Kategorie zu.
3.3. Sofern der Gast als Verbraucher handelt, hat er bei Bestellungen im Fernabsatzgrundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses gilt jedoch nicht bei Beherbergungsverträgen. Weitere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung des Hotels.
3.4. Der Gast ist verpflichtet, das Hotel spätestens mit Übermittlung seines Angebots darüber aufzuklären, ob seine Anwesenheit geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen.
4. Rücktrittsrecht
4.1. Sofern ein freies Rücktrittsrecht des Gastes für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Zimmer vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
4.2. Wenn sich der Gast zur Leistung einer Vorauszahlung verpflichtet und diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3. Das Hotel ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Fälle höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar mach
4.4. Das Hotel ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass
(a) der Gast bei der Buchung irreführende oder falsche Angaben gemacht hat,
(b) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
(c) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist.
(d) Ansprüche des Hotels auf Schadenersatz werden durch einen Rücktritt nicht berührt.
5. Preise; Stornierung; Zahlungsbedingungen
5.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Zimmerpreise enthalten kein Frühstück. Lokale Abgaben (z.B. Kurtaxe) sind nicht in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei versehentlich falscher Angabe des Übernachtungspreises ist das Hotel zur Anfechtung eines geschlossenen Vertrags berechtigt.
5.2. Das Hotel weist Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer aus, sofern der Gast Leistungen des Hotels zu privaten Zwecken nutzt. Gegenüber gewerblichen Gästen gibt das Hotel Nettopreise ohne Umsatzsteuer an.
5.3. Bei Standardraten ist der Preis für die gesamte Aufenthaltsdauer im Hotel beim Check-Out zu entrichten. Eine Stornierung ist bis zu sieben (7) Tage vor dem Anreisedatum kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung später, ist der Gast zur Zahlung einer Entschädigungspauschale in Höhe von 90 % des Gesamtpreises verpflichtet. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
5.4. Bei Frühbucherangeboten des Hotels ist der Gast zur Vorauszahlung des Gesamtpreises im Rahmen der Buchung verpflichtet. Die Vorauszahlung erfolgt durch Belastung der vom Gast angegebenen Kreditkarte. Die Stornierung eines Frühbucherangebots ist ausgeschlossen.
5.5. Im Falle eines Nichterscheinens oder einer verspäteten An- oder vorzeitigen Abreise bleibt der Gast zur Zahlung einer Entschädigungspauschale in Höhe von 90 % des Gesamtpreises verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Gast durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Das Hotel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt.
5.6. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine Umbuchung auf ein anderes Zimmer oder auf ein anderes Datum. Erfolgt eine Umbuchung aus Kulanz des Hotels, so ist der Gast zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € verpflichtet.
5.7. Das Hotel ist an die ursprünglich vereinbarten Preise nicht gebunden, wenn der Gast Änderungen in den Leistungen wünscht (beispielsweise hinsichtlich des Zimmers, der Anzahl der Gäste, des Buchungszeitraums oder der Aufenthaltsdauer) und das Hotel dem zustimmt.
5.8. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Anreisedatum vier (4) Monate und haben sich die Preise des Hotels für das gebuchte Zimmer allgemein erhöht, so kann der Zimmerpreis für das gebuchte Zimmer angemessen erhöht werden. Das Gleiche gilt im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.9. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die durch das Personal des Hotels erbracht werden, ist das Hotel für die Zeit nach 22:00 Uhr berechtigt, angemessene Zuschläge pro angefangener Stunde zu berechnen.
5.10. Rechnungen des Hotels sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Das Hotel akzeptiert nur die im Rahmen der Buchung angezeigten Zahlungsarten. Bei Zahlungsverzug des Gastes ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.11. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO (EUR). Bei Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des Gastes.
5.12. Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Sicherheiten
6.1. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Sicherheitsleistung, insbesondere in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
6.2. Das Hotel hat für seine Forderungen aus der Bereitstellung des Zimmers und andere dem Gast zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, ein gesetzliches Pfandrecht gemäß § 704 BGB an den eingebrachten Sachen des Gastes.
7. Übergabe
7.1. Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise unter Vorlage von Ausweispapieren zu registrieren und die gemachten Angaben durch seine Unterschrift zu bestätigen.
7.2. Zimmer können am Anreisetag zu den üblichen Check-in Zeiten vom Gast bezogen werden. Ist keine Check-In Zeit angegebenen, so gilt 15:00 Uhr als allgemeine Check-In Zeit.
7.3. Der Gast erhält einen Zimmerschlüssel in Form einer RFID-Karte. Eine Schlüsselübergabe erfolgt nur, sofern der Gast seinen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachgekommen ist. Begleitpersonen erhalten bei Verfügbarkeit eine eigene Schlüsselkarte; ein Anspruch auf weitere Schlüsselkarten besteht nicht. Überlassene Schlüsselkarten bleiben Eigentum des Hotels. Der Verlust einer Schlüsselkarte muss dem Hotel unverzüglich mitgeteilt werden.
7.4. Das Zimmer wird in einem gereinigten Zustand übergeben. Das Hotel schuldet eine Zwischen- und keine Grundreinigung.
8. Zulässige Zimmernutzung
8.1. Die zulässige Nutzung des Zimmers ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung. Dazu gehört insbesondere die zugelassene Anzahl an Gästen. Haustiere sind in Zimmern und im sonstigen Hotelbereich nicht gestattet.
8.2. Es ist dem Gast und seinen Begleitpersonen ausdrücklich untersagt, im Zimmer oder Bad-, Dusch- und Toilettenräume zu rauchen, auch nicht am geöffneten Fenster. Ebenso ist das Rauchen sowohl im Flurbereich als auch Frühstücksbereich untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, als pauschalen Schadenersatz für eine Sonderreinigung einen Beitrag von 200,-- EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
8.3. Die Nutzung eines vorhandenen Internet-Anschlusses ist nur im Rahmen der Gesetze zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel verpflichtet, die Daten des Gastes an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben. Bei Störungen des Anschlusses ist der Gast verpflichtet, das Hotel zu informieren.
8.4. Eine Untervermietung oder Überlassung des Zimmers an Dritte ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
9. Rückgabe
9.1. Am vereinbarten Abreisedatum ist das Zimmer spätestens bis 10:00 Uhr zu räumen (Check-Out Zeit). Wird das Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, kann das Hotel für die Zeit bis 17:00 Uhr den halben und für die Zeit nach 17:00 Uhr den gesamten Zimmerpreis in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
9.2. Alle dem Gast überlassenen Schlüsselkarten sind dem Hotel zurückzugeben. Sofern der Gast dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist das Hotel zur Geltendmachung einer Gebühr in Höhe von 50,- EUR pro Schlüsselkarte berechtigt. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.3. Vom Gast vergessene Gegenstände werden vom Hotel gegen Zahlung einer Gebühr und der Versandkosten an die vom Gast angegebene Wohnanschrift versendet. Das Hotel bewahrt zurückgelassene Sachen maximal drei (3) Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt werden Gegenstände entsorgt.
10. Mängelrechte
10.1. Das Hotel ist verpflichtet, dem Gast das Zimmer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und es während der Aufenthaltsdauer in diesem Zustand zu erhalten.
10.2. Hat das Zimmer zur Zeit der Überlassung an den Gast einen Mangel, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Gast für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung des Zimmerpreises befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur einen angemessen herabgesetzten Preis zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
10.3. Kennt der Gast bei Vertragsschluss den Mangel des Zimmers, so stehen ihm die vorstehenden Rechte nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn das Hotel den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Gast eine mangelhaftes Zimmer an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die vorstehenden Rechte nur geltend machen, wenn er sich diese bei der Annahme vorbehält.
11. Schadenersatz
11.1. Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar des Zimmers bzw. Hotels, die durch ihn oder seine Begleitpersonen verursacht werden. Der Gast ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden dem Hotel umgehend mitzuteilen.
11.2. Zeigt sich während des Aufenthalts ein Mangel am Zimmer oder wird eine Maßnahme zum Schutz des Zimmers gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Gast dies dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Gast die Anzeige, so ist er dem Hotel zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit das Hotel infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Gast nicht berechtigt, den Zimmerpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe zu kündigen.
11.3. Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen des Gastes nach den gesetzlichen Bestimmungen, also maximal bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,-- EUR, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu dem Betrag von 800,-- EUR. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
11.4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz - gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Das Hotel haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeuges sowie von dessen Inhalt, außer das Hotel hat sich vorsätzlich oder grob fahrlässig verhalten.
11.5. Das Hotel führt Weckaufträge als unentgeltliche Nebenleistung an eigenem Ermessen aus. Schadenersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.
11.6. Das Hotel nimmt Nachrichten, Post- und Warensendungen für den Gast als unentgeltliche Nebenleistung entgegen. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung. Schadenersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.
12. Vertragslaufzeit
12.1. Verträge werden für einen festen Zeitraum geschlossen und enden durch Zeitablauf. Eine vorzeitige Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Es besteht kein Anspruch des Gastes auf eine Verlängerung des Buchungszeitraums.
12.2. Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für das Hotel insbesondere vor, wenn
(a) der Gast den zulässigen Gebrauch des Zimmers überschreitet,
(b) sein Verhalten einem geordneten Hotelbetrieb zuwiderläuft,
(c) das Verhalten des Gastes zur Störung anderer Gäste führt
und der Gast sein Fehlverhalten auch nach einer Abmahnung nicht unverzüglich abstellt.
12.3. Ein Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
13. Verjährung
13.1. Die Verjährung von Ansprüchen des Gastes richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2. In Abweichung von § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Gastes ein Jahr.
14. Datenschutz
14.1. Das Hotel wird personenbezogene Daten des Gastes zur Vertragserfüllung im Rahmen der Datenschutzgesetze verwenden. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Hotels.
14.2. Das Hotel ist berechtigt, Zahlungsverzögerungen oder - ausfälle der Schufa zu melden.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
15.2. Das Hotel weist darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Verträgen unter der URL ec.europa.eu/consumers/odr/ eingerichtet hat.
15.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
15.4. Erfüllungs- und Zahlungsort und ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Hotels. Sofern der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt der Sitz des Hotels als Gerichtsstand.